Zielgruppe SGB Ix

(ambulant betreutes Wohnen/ Eingliederungshilfe) nach §53 §54

SGB IX – Assistenz beim Wohnen – Dies können Frauen und Männer ab 18 Jahren in Anspruch nehmen, die von einer chronischen psychischen Erkrankung betroffen oder bedroht sind und im eigenen Wohnraum leben.

Im Rahmen der Eingliederungshilfe bietet dieses Angebot psychisch kranken Menschen fachliche Unterstützung um ein eigenverantwortliches Leben führen zu können.

Ziel unseres aufsuchenden Betreuungsangebotes ist, die Adressaten zu befähigen, durch Unterstützung oder Begleitung ihren Alltag weitestgehend selbstständig zu bewältigen und sie dadurch in ihrer sozialen Teilhabe zu unterstützen. Im Zentrum unserer Arbeit stehen dabei immer die individuellen Bedürfnisse jedes Einzelnen.

Dies kann erreicht werden durch Unterstützung in folgenden Bereichen:

Lebenspraktische Aufgaben und Lebensbewältigung

  • Hilfestellung im Umgang mit Behörden (z. B. Hilfe und Unterstützung bei der Antragstellung von Sozialhilfeleistungen, Begleitung zu Terminen und gemeinsame Gespräche vor Ort)
  • Hilfestellung und Begleitung zu den behandelnden Ärzten
  • Beratung im Umgang mit Finanzen, Existenzgrundlage, Hilfestellung bei der Einteilung der finanziellen Mittel
  • Hilfestellung, Motivation und Einleitung zur Haushaltsführung und Versorgung der eigenen Person (z. B. Ernährung, Einkauf, Wohnungspflege, Körperhygiene, Wäsche)
  • Unterstützung bei der Suche nach Wohnraum

Krisen- und Konfliktbewältigung

  • innerhalb der Zusammenlebensform (z. B. Gespräche und Beratung bei der Einhaltung der Hausordnung, Konflikte der MitbewohnerInnen untereinander)
  • beim Betreuten Einzelwohnen (z. B. Gespräche mit Vermietern und Hausbewohnern bei Auftreten von Schwierigkeiten)
  • in Beziehung zu FreundInnen, Angehörigen, Nachbarn und KollegInnen
  • in Trennungs- und Verlustsituationen
  • allgemeine Lebenskrisen

Lebensinhalt und Lebensgestaltung

  • Umgang mit und Akzeptanz der eigenen Erkrankung
  • Entwicklung von Beziehungs- und Kontaktfähigkeit
  • Vermittlung von Kontaktmöglichkeiten im Sozialraum oder zu Vereinen
  • Entwicklung und Begleitung von selbstgewählten Lebensperspektiven 

Tagesstrukturierung

  • Aufbau einer sinnvollen Tagesstruktur und Vermittlung in entsprechende Einrichtungen (z.B. Kontaktstellen, Tagesstätten, Selbsthilfegruppen etc.)
  • Suche nach Möglichkeiten der Freizeitgestaltung
  • Motivationsgespräche, Organisation und Planung von Eingliederungsmaßnahmen (z. B. berufliche Rehabilitation, Beschäftigungsmaßnahmen, Werkstätten etc.)

Finanzierung

Die Maßnahme des ambulant betreuten Wohnens wird nach Antragstellung durch den Leistungsanbieter vom Sozialamt der zuständigen Stadt, bzw. des zuständigem Landkreises übernommen, sofern die Teilnehmer ein gewisses

Einkommen und Vermögen nicht überschreiten.

Aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes zur Wiedereingliederung ist das private Vermögen bis zu einer Höhe von 2.600 Euro nicht zu berücksichtigen, d. h. den Teilnehmern entstehen für die Betreuung keine Kosten, es sei denn ihr Einkommen übersteigt einen vom Gesetzgeber festgelegten Betrag.

Yvonne Haske
Fachbereichsleitung Ambulant betreutes Wohnen
yvonne.haske@amando-sol.de
Telefon: 04402 – 8638738