Zielgruppe SGB XI

(zusätzliche Betreuungsleistungen)

SGB XI – Zusätzliche Betreuungsleistungen
Ab 1. Januar 2017 haben Pflegebedürftige aller Pflegegrade (1 bis 5) einen Anspruch auf einheitlichen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich.
Das bezieht sich jedoch nur auf die Pflegebedürftigen, welche in einer ambulanten, also häuslichen Wohnform leben.

Zielgruppe:
Demenzerkrankte, psychisch und geistig Erkrankte/ sonstige Erkrankte

 

Leistungsangebot

Unsere Betreuungsleistungen beinhalten zum Beispiel (ausgerichtet an den Wünschen und Bedürfnissen des Klienten)

  • Alltagsbegleitung
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Pflegebegleitung

Der Entlastungsbeitrag muss beantragt werden und wird nicht pauschal bzw. automatisch an den Pflegebedürftigen ausbezahlt. Das bedeutet, dass das Betreuungsgeld/die Betreuungsleistungen zweckgebunden ist (Kostenerstattungsanspruch).

Der Antrag muss NICHT VOR Inanspruchnahme der Leistungen gestellt werden. Es reicht, wenn der Antrag mit den Rechnungen eingereicht wird.

Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich erbrachten Leistungen.

Die zuständige Pflegeversicherung kann auf Anfrage mitteilen, wie hoch das verfügbares Budget für den Entlastungsbetrag ist. Die Betreuung wird nach Stunden abgerechnet. Die Kosten werden dem Pflegebedürftigen / dem pflegenden Angehörigen in einem Kostenvoranschlag unterbreitet. Die Kosten werden einmal monatlich direkt mit dem Pflegebedürftigen bzw. dem pflegenden Angehörigen abgerechnet bzw. Amando Sol GmbH rechnet im Fall einer Abtretungserklärung mit der Pflegekasse direkt ab.

Nina Bücking
Fachbereichsleitung Zusätzliche Betreuungsleistungen
nina.buecking@amando-sol.de
Telefon: 04402 – 8638736