Blockweise 4 x 30 Stunden innerhalb von 3 Jahren ( 120 Stunden), Verordnung nötig
Eine Soziotherapieeinheit umfasst 60 Minuten. Sie kann je nach erforderlicher Maßnahme in kleinere Zeiteinheiten aufgeteilt werden. Bei gruppentherapeutischen Maßnahmen umfasst die Soziotherapieeinheit 90 Minuten (Gesamtkontingent bleibt bei 120 Stunden).
Für die Verordnung ist eine Genehmigung der KV erforderlich
Ärzte benötigen für die Verordnung von Soziotherapie eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Dafür stellen sie bei ihrer KV einen „Antrag auf Abrechnungsgenehmigung zur Verordnung von Soziotherapie“.
Darauf müssen sie unter anderem Einrichtungen angeben, mit denen sie kooperieren (gemeindepsychiatrischer Verbund oder vergleichbare Versorgungsstrukturen). Erst wenn die Genehmigung der KV vorliegt, darf Soziotherapie verordnet und zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden.
Soziotherapeuten sind Diplom-Sozialarbeiter, Diplom-Sozialpädagogen oder auch Fachkrankenpfleger für Psychiatrie, die selbstständig oder angestellt in einer Einrichtung arbeiten. Sie werden von den jeweiligen Landesverbänden der Krankenkassen für die ambulante Soziotherapie zugelassen und schließen mit diesen einen Vertrag. Dafür müssen sie bestimmte Anforderungen nachweisen, zum Beispiel Berufserfahrung im ambulanten und stationären Bereich.